Die gesetzlichen Verpflichtungen für Grundstückseigentümer stellt vor allem Berufstätige und ältere Mitbürger vor ein Problem. Laut Ortssatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg bis 7 Uhr und dann von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Denn, wenn ein Passant zu Schaden kommt, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend Euro. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen. Viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Gewerbetreibende usw. machen sich deswegen im Winter berechtigte Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen.
Wir nehmen Ihnen diese Sorgen ab, in dem wir für Sie diese Pflichten übernehmen.